Das Corona-Virus zwingt uns zur Rückkehr der Maskenpflicht
(08.07.2020 - letztes Update: 27.07.2020 um 10:57:02)
Aufgrund der wieder vermehrt auftretenden Covid-19-Infektionen in Oberösterreich gelten auch im kirchlichen Bereich wieder neue Bestimmungen.
Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.
Die geltenden Abstandsregeln müssen verbindlich eingehalten werden.
Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche müssen die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern desinfiziert werden
Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen im Raum unterbleiben.
Die Austeilenden der Kommunion müssen neben der vorgeschriebenen Desinfektion der Hände zusätzlich wieder einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.
Wir bitten Sie, die Bestimmungen der Bischofskonferenz gewissenhaft einzuhalten.