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Neue Regelungen für die Gottesdienste

Das Corona-Virus zwingt uns zur Rückkehr der Maskenpflicht

(08.07.2020 - letztes Update: 27.07.2020 um 10:57:02)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der wieder vermehrt auftretenden Covid-19-Infektionen in Oberösterreich gelten auch im kirchlichen Bereich wieder neue Bestimmungen.

 

 

 

 

 

  

  • Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen beim Betreten und Verlassen der Kirchen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf während des Sitzens in der Bankreihe abgenommen werden.

 

  • Die geltenden Abstandsregeln müssen verbindlich eingehalten werden.

 

  • Beim Betreten und beim Verlassen der Kirche müssen die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern desinfiziert werden

 

  • Der gemeinsame Gesang im Gottesdienst ist auf ein Minimum zu reduzieren und soll vor allem während des Kommuniongangs oder bei anderen Bewegungen im Raum unterbleiben. 

 

  • Die Austeilenden der Kommunion müssen neben der vorgeschriebenen Desinfektion der Hände zusätzlich wieder einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

 

 

Wir bitten Sie, die Bestimmungen der Bischofskonferenz gewissenhaft einzuhalten. 




 

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