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RAHMENORDNUNG

der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

(16.11.2020 - letztes Update: 16.11.2020 um 20:43:46)

In Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und vor dem Hintergrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind die österreichischen Bischöfe mit der Regierung übereingekommen, öffentliche Gottesdienste vorübergehend und befristet bis zum Ende dieses Lockdown(voraussichtlich 6. Dezember) auszusetzen

 

Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen!



 

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Sigrid Altendorfer (Autor)



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