Von 1. Bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Voraussetzungen
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, so ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofbesuch wiederholt gewonnen werden.